Teilhabechancengesetz

Seit dem 01.01.2019 beschäftigte die LAI insgesamt 9 Personen sozialversicherungspflichtig über das Bundesprogramm "SGB II, §16i Teilhabechancengesetz". Mittlerweile befinden sich noch 3 Teilnehmer*innen in diesem Programm. Die Förderung ist gedacht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre im Leistungsbezug des SGB II waren und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Die Beschäftigten arbeiten in den Bereichen Sozialkaufhäuser, Möbelbörse und Tourismus. Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt fünf Jahre.

Die Maßnahme wird neben dem Jobcenter Merzig-Wadern auch vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unterstützt.

Seit März 2022 beschäftigt die LAI auch 2 Teilnehmer*innen nach SGB II § 16e. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beträgt 2 Jahre.

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